Im Bundesgesetzblatt wurde heute veröffentlicht, dass am 9. September 2008 das „Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb“ in Kraft tritt. Der neue Paragraf 21 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnWG regelt nunmehr, dass die Messung der vom Kunden entnommenen elektrischen Energie auch von einem Dritten durchgeführt werden kann – damit ist das bisherige Monopol des örtlichen Netzbetreibers in diesem Bereich gebrochen.
Yello begrüßt diese nächste Wettbewerbsstufe im Energiemarkt. Dr. Peter Vest, Sprecher der Yello Geschäftsführung: „Die Liberalisierung des Messwesens befruchtet den Wettbewerb im Energiemarkt auf´s Neue und bringt den Energiekunden weitere Freiheiten. So können neue Stromanbieter wie Yello nun auch die Messdienstleistung anbieten – was wir als eines der ersten nationalen Energieunternehmen tun werden.“
Yello gehört mit über 1,4 Millionen Kunden zu Deutschlands Top 10 Stromanbietern.
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