Bundespräsident Horst Köhler unterschreibt Gesetz zu Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas

By Leon

Im Bundesgesetzblatt wurde heute veröffentlicht, dass am 9. September 2008 das „Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb“ in Kraft tritt. Der neue Paragraf 21 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnWG regelt nunmehr, dass die Messung der vom Kunden entnommenen elektrischen Energie auch von einem Dritten durchgeführt werden kann – damit ist das bisherige Monopol des örtlichen Netzbetreibers in diesem Bereich gebrochen.

Yello begrüßt diese nächste Wettbewerbsstufe im Energiemarkt. Dr. Peter Vest, Sprecher der Yello Geschäftsführung: „Die Liberalisierung des Messwesens befruchtet den Wettbewerb im Energiemarkt auf´s Neue und bringt den Energiekunden weitere Freiheiten. So können neue Stromanbieter wie Yello nun auch die Messdienstleistung anbieten – was wir als eines der ersten nationalen Energieunternehmen tun werden.“

Yello gehört mit über 1,4 Millionen Kunden zu Deutschlands Top 10 Stromanbietern.

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